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Projekt Mobbing
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In der juristischen
Terminologie gibt es den Begriff «Mobbing» nicht. Es besteht aber
gemäss OR Art. 328 und ARG Art. 6 eine Pflicht seitens des
Arbeitgebers, die Persönlichkeit seiner angestellten am Arbeitsplatz
zu schützen. Ein Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 1998 besagt, dass
eine Führungsperson, bzw. letztlich der Arbeitgeber diese Pflicht
verletzen, wenn sie Mobbing nicht verhindern.
Als Mobbingbetroffene/r
müssen Sie Ihr Vorgehen gegen den Arbeitgeber genau planen. Am besten
lassen Sie sich gut beraten und klären ab, wo und von wem Sie welche
Unterstützung kriegen.
Klären Sie zuerst ab, ob
Sie intern in Ihrem Betrieb Unterstützung bekommen. Vielleicht gibt es
einen Ansprechperson für Probleme, vielleicht gibt es einen
Betriebsarzt oder einen Betriebsrat. Überprüfen Sie, ob Sie eine
Rechtsschutzversicherung haben, und ob Sie von dieser die
Unterstützung kriegen. Vielleicht sind Sie Mitglied in einer
Gewerkschaft und geniessen da Rechtsschutz? Oder Sie suchen eine
Beratungsperson auf, die auf Mobbing spezialisiert ist, und mit der
Sie die Chancen und Risiken beim Vorgehen genau analysieren können.
Als erstes werden die
Vorkommnisse mit Datum und Uhrzeit dokumentiert (Mobbing-Tagebuch).
Man beginnt Beweise zu sammeln.
Wie in anderen
arbeitsrechtlichen Konflikten, suchen Sie dann das Gespräch mit der
vorgesetzten Person und fordern sie auf, den diskriminierenden Zustand
zu beseitigen.
Wenn dies nichts nützt,
dann wird ein erster eingeschriebener Brief (Kopie und Postbeleg
behalten) an den Arbeitgeber geschickt. Dies ist eine eigentliche
Verwarnung des Arbeitgebers. Sie machen ihn auf die einzelnen Punkte
detailliert aufmerksam, in denen er seiner Pflicht nicht nachkommt,
den Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz nicht gewährleistet.
Es ist wichtig, alle zu
beanstandenden Punkte aufzuzählen, da dies auch eine Möglichkeit ist,
Beweismaterial zu sammeln. Es ist nämlich so, dass bei einer
eventuellen späteren Gerichtsverhandlung Ihre Glaubwürdigkeit sehr
viel grösser ist bezüglich allen Punkten, die Sie aufgelistet haben
und die durch den Arbeitgeber nicht aktiv bestritten worden sind.
In diesem ersten Brief
fordern Sie den Arbeitgeber auf, seiner Pflicht umgehend nachzukommen.
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Erster
Musterbrief = Verwarnung |
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Zürich, 25. April
2001
Absender
Einschreiben
Anschrift Arbeitgeber
Brief-Titel:
Verletzung der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz (Art.
328 OR), Mobbing
Anrede:
Sehr geehrte/r ...
Text:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich an meinem Arbeitsplatz
nicht korrekt behandelt werde. Insbesondere sind folgende Vorfälle
und Verhaltensweisen nicht legitim:
· ...
· ...
· ...
· ...
Ich erwarte von Ihnen
als Arbeitgeber/in, dass Sie umgehend Abhilfe schaffen, so dass
meine persönliche Integrität am Arbeitsplatz wieder gesichert ist.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
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Wenn dieser Brief auch
keine Wirkung zeigt, wird ein zweiter eingeschriebener Brief gesandt
(Kopie und Postbeleg behalten) mit Hinweis auf die beanstandeten
Punkte und wiederum mit der Aufforderung Abhilfe zu schaffen.
Zusätzlich halten Sie fest, dass keine oder nur ungenügende Massnahmen
getroffen wurden, den Persönlichkeitsschutz zu gewährleisten.
In diesem Brief setzen Sie
eine kurze Frist (Empfehlung 1 Woche). Zudem drohen Sie mit der
fristlosen Kündigung. Diesen Schritt planen Sie auch gut und am besten
zusammen mit einer juristisch versierten Beratungsperson.
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Zweiter
Musterbrief = Androhung der fristlosen Kündig |
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Zürich, 17. Mai 2001
Absender
Einschreiben
Anschrift Arbeitgeber
Titel:
Verletzung der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz (Art. 328
OR), Mobbing
Anrede:
Sehr geehrte/r ...
Text:
Mit Schreiben vom ... habe ich Sie gebeten, durch geeignete
Massnahmen meine persönliche Integrität zu sichern. Bis heute hat
sich an der Arbeitsplatzsituation nichts geändert. Wenn sich
innert 7 Tagen weiterhin nichts ändert, m.a.W. wenn Sie ihrer
Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachkommen, werden ich
umgehend die fristlose Kündigung einreichen. Ich hoffe aber nicht,
dass es soweit kommt.
Ich bitte Sie um
Kenntnisnahme.
Mit freundlichen
Grüssen
Unterschrift
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Bevor Sie fristlos
kündigen, warten Sie mindestens 14 Tage, da Sie die Abholfristen für
eingeschriebene Post (7 Tage) berücksichtigen müssen.
Nutzen Sie die Zeit, sich
inzwischen durch Ihre Rechtsschutzversicherung, einen Juristen oder
durch eine Mobbing-Spezialistin beraten zu lassen.
Selbst wenn Sie genau so
vorgehen, ist es nicht ganz sicher, dass das Arbeitsgericht Ihnen
Recht gibt. Aber Ihre Chancen steigen beträchtlich.
Vermutlich kommt es aber
gar nicht bis zu einem Prozess. In der Regel wird der Arbeitgeber
durch Ihre Aufforderung seiner Pflicht nachgehen und eine Lösung
suchen.
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Dritter
Musterbrief = Fristlose Kündigung
(aber nur
(!) nach vorgängiger professioneller Beratung!!!) |
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Zürich, 5. Juni 2001
Absender
Einschreiben
Anschrift Arbeitgeber
Titel:
Fristlose Kündigung wegen Verletzung der persönlichen Integrität
am Arbeitsplatz (Art. 328 und 337 OR), Mobbing
Anrede:
Sehr geehrte/r ...
Mit Schreiben vom ... und ... habe ich Sie gebeten, durch
geeignete Massnahmen meine persönliche Integrität zu sichern. Da
sich bis heute an der Arbeitsplatz-Situation nichts geändert
hat,sehe ich mich gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Ich bitte Sie, mir umgehend das
Arbeitszeugnis und den ausstehenden Lohn, sowie eine genaue
Lohnabrechnung (inkl. Ferien- und Feiertagsabrechnung, sowie einer
Aufstellung allfälliger Überstunden) zuzustellen.
Da der Grund für die fristlose Kündigung bei Ihnen liegt,
verlange ich ausserdem Schadenersatz gem. Art. 337b OR. Sie
schulden mir den Lohn für die ordentliche Kündigungsfrist bis Ende
... . Den Ersatz weiteren Schadens behalte ich mir ausdrücklich
vor.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift
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Es kann auch sein, dass Sie
diesen Weg der Konfrontation scheuen, weil Sie nicht mehr genügend
Kraft dazu haben.
Wenn Sie gesundheitliche
Probleme haben (Angstzustände, Schweissausbrüche, Schlafstörungen,
Magenkrämpfe oder andere Stressmerkmale oder Befindlichkeitsstörungen)
gehen Sie zu Ihrer Hausarztin, zu einem anderen Arzt Ihres Vertrauens
oder zu einem/einer Psychiater/in.
Es ist wichtig, dass Sie
beim Arzt/bei der Psychiaterin nicht nur die Auswirkungen, sondern
auch die Ursache der Probleme benennen. Die Arbeitslosenkasse wird
eine Bestätigung verlangen, dass eine medizinische Fachperson Ihnen
geraten hat, die Stelle aus gesundheitlichen Gründen zu verlassen.
Nur mit diesem Vorgehen
können Sie verhindern, dass Ihnen die Arbeitslosenkasse wegen der
Kündigung auch noch Straftage (ohne Taggeldleistung) verfügt.
Noch etwas: Viele
Mobbing-Opfer kämpfen sich bis zum Zusammenbruch durch und gehen auch
noch krank an die Arbeit.
Es ist Ihr vertragliches
Recht sich krank zu schreiben, falls Sie unter gesundheitlichen
Störungen leiden. Es macht keinen Sinn, wenn Sie total erschöpft und
mit ruinierter Gesundheit eine neue Stelle suchen oder antreten.
Wenn Sie sich bis zum
letzten Tag durchkämpfen und dann krank in die Arbeitslosigkeit gehen,
dann haben Sie ein zusätzliches Problem. Die Arbeitslosenkasse zahlt
nämlich nur für kurze Zeit Krankheitstage (oder ähnliche Absenzen)bei
der Stellensuche. Und die sind schnell aufgebraucht.
Verschieben Sie also Ihre
Krankheit nicht auf die Zeit nach der krankmachenden Arbeit, sonst
nehmen Sie das Problem mit und sollten doch neu anfangen können.
Wenn Sie Ihre Stelle aus
gesundheitlichen Gründen kündigen, dann begründen Sie dies auch so,
damit Sie sich selber keinen Schaden zufügen.
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Alternativer
Musterbrief = Kündigung <aus gesundheitlichen Gründen>
(aber nur (!) in Absprache mit Ärztin/Arzt!!!) |
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Zürich, 5. Juni 2001
Absender
Einschreiben
Anschrift Arbeitgeber
Titel:
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen per Ende ... 2001
Anrede:
Sehr geehrte/r ...
Text:
Leider muss ich das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen
auflösen. Ich bitte Sie, mir so rasch wie möglich ein
Zwischenzeugnis zuzustellen.
Ich bitte um
Kenntnisnahme und danke für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
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Lassen Sie sich unbedingt
professionell beraten (unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen, eigene
Rechtsschutzversicherung, Mobbing-Berater/in, Jurist/in, medizinische
Fachperson ...), bevor Sie kündigen.
Und an der neuen Stelle
fordern Sie Ihre Rechte, die Ihnen vom Gesetz her zustehen, von Anfang
her ein. Man wird Sie respektieren und fairer behandeln.
Autor:
lic. iur. Walter Amelia, Zürich
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